Ukrainer*innen die nach Österreich geflüchtet sind, können ab 1. Oktober 2024 eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Die Karte stellt einen befristeten, verlängerbaren Aufenthaltstitel dar.
Diese Möglichkeit soll Vertriebenen und deren Arbeitgeber*innen eine längerfristige Perspektive, unabhängig von Vertriebenen-Status darstellen. Der Vertriebenenstatus, der bis März 2025 verlängert wurde, bleibt aber auch für jene, die die „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ beantragen, aufrecht.
Die Karte kann zweimal für ein Jahr und danach für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt werden, nach fünf Jahren ist der Umstieg auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis „Daueraufenthalt – EU“ möglich.
Folgende Voraussetzungen für die Beantragung sind notwendig:
- Vor dem Zeitpunkt der Antragstellung waren Sie innerhalb der letzten 24 Monate in Österreich mindestens 12 Monate vollversichert beschäftigt.
- Sie können nachweisen, dass Sie Deutsch auf dem Sprachniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) können, bevor Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus stellen.
- Sie können nachweisen, wie Ihr Lebensunterhalt und der Lebensunterhalt Ihrer Familienangehörigen in Österreich gesichert ist, und ein bestimmtes Einkommen erreichen.
Genaue Informationen zum Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus gibt es unter diesem Link.